Weiß – in Unschuld gewaschen.
Juristen haben ein besonderes Verhältnis zu Weiß, und das beginnt vor über 2.000 Jahren. Im alten Rom mussten Bewerber um ein öffentliches Amt eine blendend weiße, mit Kreide gebleichte Toga tragen, die toga candida. Selbst der Adel, der sonst einen Purpurstreifen trug, legte ihn für den Wahlkampf ab. Weiß stand schon damals für Chancengleichheit und Unbescholtenheit. Von „candidus“ leitet sich bis heute unser Wort „Kandidat“ ab. Cicero hielt 64 v. Chr. seine berühmte Wahlkampfrede „in toga candida“.
Weiße Weste, weißer Kragen
Das Bild hat sich gehalten. Wer als unbescholten gilt, hat eine „weiße Weste“. Und wer als Wirtschaftsstraftäter vor Gericht steht, gilt als „White-Collar“-Täter. Den Begriff prägte der Soziologe Edwin Sutherland in einer Rede am 27. Dezember 1939. Er meinte damit Straftaten angesehener Personen, die sie im Rahmen Ihres Berufes im weißen Hemd am Schreibtisch begangen haben – Schreibtischtäter eben.
Doch Weiß ist mehr als Unschuld und Klarheit. Welche überraschenden Geschichten, Widersprüche und Bedeutungen sich hinter der Farbe verbergen, liest du im vollständigen Beitrag auf LinkedIn.