Manchmal reicht ein Funke.
Paris, 14. Juli 1789: Das Volk stürmt die Bastille. Das Symbol der Unterdrückung legen sie in Schutt und Asche.
Karlsruhe, 14. Juli 1987 – exakt 198 Jahre später kippt das Bundesverfassungsgericht das strikte Werbeverbot für Rechtsanwälte. Die Richter haben sich das Datum nicht ausgesucht – der Zufall schrieb Geschichte. Bis heute heißen die Urteile deshalb „Bastille-Beschlüsse“.
Eine brennende Bastille auf einem Felsen, der über dem Meer schwebt: physikalisch unmöglich. Aber wenn man genau hinsieht, absolut folgerichtig. Eine Metapher für die Vorstellung, dass Anwälte einmal offen für sich werben dürfen.
39 Jahre ist das jetzt her. Erlaubt ist es also längst. Getan wird es noch immer selten und zaghaft.
Wir helfen Kanzleien dabei, im digitalen Medienzeitalter sichtbar zu werden. Sachlich und seriös, kreativ und auffällig, mit Sturm und Drang – immer wohl dosiert. Höchste Zeit, die eigene Bastille anzuzünden.
*Bild generiert mit Chat GPT